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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Speicherbox Domainservice
Frank Schwarz
Escherstr. 304
D-50739 Köln
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(im Folgenden "Vermieter" genannt) |
| §1
Geltungsbereich |
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit
dem Vermieter. Vertragsbestandteil werden die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Änderungen, Erweiterungen oder
Aufhebungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder vom Vermieter
schriftlich bestätigt wurden. Abweichende AGB des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil. Sofern sich der Vermieter zur Erbringung von
Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. |
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| § 2
Zustandekommen, Laufzeit, Beendigung von Serviceverträgen |
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Der Vertrag kommt durch die Zusendung des vom Kunden ordnungsgemäß
Ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulars an den Vermieter und
durch Annahme des Auftrages durch den Vermieter zustande. Der Vermieter
behält sich das Recht vor, Angebote zum Abschluss eines Vertrages nicht anzunehmen. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss des Vertrages seitens
des Kunden besteht nicht.
Bei Vertragsabschluß gilt das jeweils
aktuelle Leistungsangebot. Für Änderungen bzw. für Anpassungen eines
bereits abgeschlossenen Vertrages mit dem Vermieter gilt das zu dem
Zeitpunkt gültige Leistungsangebot.
Bei .de Domains hat der
Vertrag eine Mindestlaufzeit von 1 (einem) Jahr. Bei allen anderen Domains
beträgt die Mindestlaufzeit 2 (zwei) Jahre. Das Recht zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Nach Ende der Mindestlaufzeit
kann der Vertrag beiderseitig mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende
ordentlich gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss schriftlich per
Post oder Fax erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind nicht zulässig. Eine im Voraus
bezahlte Vergütung wird nicht zurückerstattet.
Eine fristlose Kündigung
aus wichtigem Grund ist bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen
die vertraglichen Regelungen, insbesondere bei Verstößen gegen die
Jugendschutzgesetze sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages, möglich.
Ein wichtiger Grund liegt des-weiteren vor, wenn der Kunde bei Verträgen
mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte 14 Tage in Verzug
gerät oder der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen
sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 14 Kalendertage in Verzug
gerät. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Vermieter
berechtigt, den Zugang zum Internet Service sofort zu verwehren und die
diesem Vertragsverhältnisse zugeordneten Internetadressen (Domains) zu
sperren. Der Vermieter kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und
eMail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sperren und löschen.
Domains können jederzeit gekündigt werden, jedoch erfolgt keine
Rückvergütung der bereits gezahlten Rechnungen. Eigenleistungen (Webspaceverträge) sind immer zum Ende des
darauf folgenden Monats zu kündigen. |
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| § 3 Pflichten
des Vermieters |
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Der Vermieter verpflichtet
sich, die für den Kunden im Vertrag vereinbarten Leistungen in der
vereinbarten Qualität zu erbringen. Der Vermieter gewährleistet
insbesondere eine Erreichbarkeit der Internet Webserver bis zu 97 % im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver auf
Grund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich
des Vermieters liegen (Höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über
das Internet nicht zu erreichen ist.
Der Vermieter stellt für alle
Tarife mit Webspace dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser
sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann.
Hierfür teilt der Vermieter dem Kunden einen passwortgeschützten Bereich
zu.
Domainnamen auf dem virtuellen Server werden durch den
Vermieter bei dem jeweiligen Network Information Center (NIC) registriert.
Die zum Betreiben des virtuellen Server benötigten IP Nummern bleiben im
Besitz des Vermieters und dürfen jederzeit verändert werden.
Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweilige NIC in
einem automatisierten Verfahren übermittelt und sind dort für jeden
einsehbar. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und
Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen
NIC bestätigt ist. Der Vermieter trägt den Antragsteller der Domain als
Inhaber und "Admin-C" ein. |
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| § 4 Pflichten
und Obliegenheiten des Kunden |
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(a.) Verantwortung
für Inhalte Für den Inhalt seiner
Seiten ist alleine der Kunde verantwortlich.
Der Kunde stellt den Vermieter im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen
Dritter, die auf inhaltliche Mängel des Angebotes beruhen frei und
sichert zu, dass er den virtuellen Server nicht zur Speicherung oder
Verbreitung bedrohlicher, rassistischer, Volksverhetzender oder
verleumderischer Inhalte verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot
keinerlei Warenzeichen , Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Der
Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen und den virtuellen Server
sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt,
Dritte unangemessen negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt.
Es besteht von Seiten des Vermieters keine Prüfungspflicht der Seiten des
Kunden.
(b.)
Impressum In jedem Fall ist der Kunde
verpflichtet, auf seinen Internetseiten jedem ein vollständiges Impressum
zugänglich zu machen.
(c.) Auskunfts- und Wahrheitspflicht
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig
sind. Er verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über etwaige Änderungen
der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des
Vermieters binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen.
(d.) Jugendschutz Die Ablage erotischer oder pornographischen
Materials ist auf unserem Server generell nicht erlaubt, sollte dennoch
erotischer oder pornographische Content auf einem Kundenvertrag (Domain)
festgestellt werden, so ist der Vermieter berechtigt, diesen umgehen d
zusperren oder zu kündigen.
Der gemietete Webhost darf folgende Inhalte nicht enthalten bzw. zum
Betrieb folgender Inhalte nicht genutzt werden: Sodomie, Pädophilie,
Darstellung von Kinder Pornographie, Cracker, Warez, MP3-Dateien.
Sollte Kinder- oder Tierpornographie auf Kundenaccounts
gesichert/festgestellt werden, führt dies zur sofortigen Kündigung des
Vertrages und Meldung bei den zuständigen Behörden. Für den Fall der
Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung verpflichtet sich der
Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungs- &
Zusammenhanges zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00
EURO.
(e.) Massenmailings
Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings
(Mailingaktionen) via Electronic Mail über eMail Adressen seiner Domain
zu initiieren ohne von den eMail Empfängern dazu aufgefordert worden zu
sein. Sollte der Kunde nachweislich gegen eine oder mehrere der o.g.
Nutzungshinweise verstoßen, so wird der Vermieter den betreffenden
Account umgehend sperren oder terminieren, ohne dass dadurch ein
Rechtsanspruch des Kunden entsteht. Im voraus geleistete Zahlungen werden
in solchen Fällen nicht zurückerstattet und der Kunde für einen
eventuell entstandenen Schaden haftbar gemacht.
(f.) Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung
bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins
Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzlichen Zwecke
verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des
Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, den
Vermieter von sämtlichen Schadensersatz- Ansprüchen Dritter im
Zusammenhang mit der Domainnamensregistrierung bzw. Konnektierung
freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Recht am Domainnamen geltend
machen, behält sich der Vermieter vor, den betreffenden Domainnamen bis
zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
(g.) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat für den Fall eines möglichen Datenverlustes Vorsorge zu
tragen. Im eigenen Interesse hat er hinsichtlich der Daten, die auf dem
Webserver abgelegt werden, aktuelle Sicherheitskopien anzufertigen. Diese
Sicherheitskopien sind nicht auf dem Webserver zu speichern. Der Kunde
verpflichtet sich, die vom Vermieter bereit gestellten Passworte geheim zu
halten und den Vermieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritte das Passwort bekannt ist.
(h.) Sachbeschädigungen am Server
Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden vorübergehend
oder langfristig zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen
Server installiert, die dass Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen
können. Sollte das der Fall sein und der Server hat durch dieses
Vorgehen Betriebsstörungen, wird dem Kunden eine Abmahnung erteilt und
der dadurch entstandenen Schaden in Rechnung gestellt. Bei nicht reagieren
oder nicht Zahlung muss der Kunde mit einer Anzeige wegen Sachschädigung
gemäß § 303 StGB und Datenveränderung gemäß § 303 a StGB rechnen.
Eine Sachbeschädigung am Server gilt auch dann, sofern eine Fehlerhafte
oder nicht sicherheitsmässige Software auf dem Kundenvertrag des Kunden
eingesetzt wird, wodurch es dritten möglich ist, übergreifende Aktionen
über die Fehlerhafte Software wie zum Beispiel:
"Massenmailings" zu versenden oder Austausch jeglicher Art von
Daten auf dem gesamten Server vorzunehmen.
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§ 5 Gewährleistung
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Der Vermieter haftet für etwaige Schäden nur, wenn er eine vertragliche
Hauptpflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der
bestellten Domainnamen ist von Seiten des Vermieters ausgeschlossen. Der
Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass der virtuelle Server für einen
bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar
ist. Die Dienstleistung vom Vermieter ist die Bereitstellung des virtuellen
Servers. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen.
Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung für Schäden oder Folgeschäden,
die direkt oder indirekt durch den virtuellen Server untersucht werden. Haftung
und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Dem Kunden ist bekannt, dass Webhostaccounts mit eigener Domain auf dem
virtuellen Server (virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können,
die sich an die aktuellen HTTP Spezifikationen halten. |
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| § 6 Vergütung |
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Für die Leistungen des Vermieters gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
Ein Datentransfervolumen (Traffic) das mehr als 1 % über dem im Preis
enthaltenen Kontingent liegt, wird mit derzeit 0,01 EURO je angefangenes MB zusätzlich
berechnet. In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail, sowie der Telefon -Support
über die entsprechende Telefon-Hotline enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des virtuellen Servers
beschränkt. Ein Anspruch des Kunden gegen den Vermieter auf kostenlosen Support
für CGI, Perl, PHP, MySQL oder andere Programmiersprachen besteht nicht.
Ein solcher kostenloser Support kann vom Vermieter dem Kunden jedoch gewährt
werden. Der Vermieter bietet dem Kunden einen kostenpflichtigen Support-Dienst für
Serverübergreifende Bereiche an. Die Einzelheiten dieses kostenpflichtigen
Supports Dienstes bedürfen der Absprache und der Einigung von Vermieter und
Kunden. |
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§ 7 Zahlungsbedingungen |
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Der Kunde bezahlt per Rechnung im Voraus in den vom Vermieter, vertraglich
festgelegten Zeiträumen. Bei negativer Bonitätsprüfung sind mindestens 50 %
Vorkasse und 9,90 EURO Setupgebühren zu zahlen. Die erste Rechnung nach
Vertragsabschluß setzt sich zusammen aus der einmaligen Setupgebühr, der
Domaingebühr für ein Jahr und der Webspacemiete für den vorher bestimmten
Zeitraum. Bei Übersetzung des Traffic Kontingents wird diese Gebühr mit der darauf folgenden
Rechnung verrechnet.
Für Kunden, die Ihren inkl. Speicherplatz (Quota) überschreiten gilt, sofern
Sie den zuviel verbrauchten Speicherplatz nicht binnen 24 Stunden wieder
freigeben, dass das Überkontigent des Speicherplatz Verbrauches dem Kunden mit
derzeit 0,50 EUR pro angefangenes MB in Rechnung gestellt wird.
Für
alle Kunden aus dem Ausland, die keine Mehrwertsteuer führen, sind unsere
Leistungen trotzdem 16% MwSt. pflichtig und somit rechtlich voll
versteuert.
Für Rechnungen die den Mahnlauf beschreiten, wird eine Mahngebühr von
3,00 EUR pro Mahnung in Rechnung gestellt. Ist der Kunde mit fälligen
Zahlungen mehr als 7 Tage im Verzug, so ist der Vermieter ohne Ankündigung
berechtigt, den Zugriff zum virtuellen Server bis zum Eingang des offenen
Betrages zu sperren, oder den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden
die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen
eventuellen Schadensersatz geltend zu machen. Aus technischen Gründen
erfolgt keine Rückerstattungen der bereits bezahlten Rechnungen.
Rechnungsanforderungen und generelle Rechnungen die nicht im
elektronischen verfahren verschickt werden, werden jeweils 3,00 EURO pro
Stück berechnet. Bei Nichtzahlung fallen alle Rechte (u.a. Domain) an den
Vermieter entschädigungslos zurück. |
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§ 8 Datenschutz
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Der Vermieter weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten
im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Diese Daten werden im
Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligte Dritte
übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain
veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in
den so genannten Whois-Datenbanken.
Der
Vermieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. |
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§ 9 Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Servicevertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie
sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |
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| § 10 Erfüllungsort,
Gerichtsstand |
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Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen ist 50739 Köln.
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Serviceverträgen oder
damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das
Amtsgericht Köln beziehungsweise das Landgericht Köln vereinbart. Gleiches
gilt bei unbestimmtem Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung oder
wenn dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland liegt.
Ausschließlich Deutsches Recht findet Anwendung. |
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Köln, November 2006 |
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